Unterrrichtsbedingungen

Unterrichtsbedingungen 

Unterrichtsbedingungen

  1. Durch die Unterschrift des Schülers / der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin wird die umseitige Anmeldung zum bindenden Unterrichtsvertrag.

  2. Der Unterricht wird als Einzelunterricht / Gruppenunterricht zu zwei Personen erteilt.

  3. Der Unterricht wird einmal wöchentlich zu je 20, 30 , 45 bzw. 60 Minuten erteilt. Der Unterricht wird immer am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit erteilt. Tag und Uhrzeit können nicht wöchentlich gewechselt werden. Sollte ein dauerhafter Wechsel gewünscht werden, ist dies zum Beginn eines Monats möglich.

  4. Preisliste (Monatsgebühr in der Vertragszeit pro Person) 

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    Dauer

    Einzelunterricht

          Zweiergruppe

     

    20 Minuten

    55.-  monatlich

     

    30 Minuten                                      

    85 .- monatlich

    50.- pro P. monatlich

    45 Minuten

    110.- monatlich                                  

    68.- pro P. monatlich

    60 Minuten

    135.- monatlich

    89.- pro P. monatlich

  5. Das Unterrichtshonorar ist ein in 12 gleiche Beträge aufgeteiltes Jahreshonorar. Der Preis für eine Unterrichtseinheit errechnet sich aus der Jahressumme geteilt durch 36. (durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine pro Jahr) Beispiel: Das Jahreshonorar für eine halbe Stunde Einzelunterricht pro Woche beträgt 1020 €. 1020 € geteilt durch 36 ergibt 28,3.- € für eine halbe Stunde Einzelunterricht.

  6. Das Unterrichtshonorar bezieht sich nicht auf die Feiertage des Landes Hessen, die Ferien der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen und die beweglichen Ferientage der Stadt Wiesbaden. In diesen Zeiten findet kein Unterricht statt. Unterrichtsfrei sind außerdem der Rosenmontag und der Faschingsdienstag. Der letzte Schultag vor den Ferien entspricht dem letzten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen. Der erste Schultag nach den Ferien entspricht dem ersten Schultag der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen.

  7. Die monatlichen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines Monats im voraus fällig und auf das Konto der Musikschule Melody zu überweisen. Für nicht geleistete bzw. verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,50.- fällig.                                                                                                            
                                                                                                                            Bankverbindung: Joy Moser, Naspa , IBAN : DE 60 5105 0015 0368 1122 49

  8. Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden. Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn anteilig berechnet.

  9. Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden. Bei Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit der Lehrkraft ausfallen, wird ein Ersatzunterricht erteilt, sofern dies mehr als eine Unterrichtsstunde im Vierteljahr ist. Nachgewiesener Krankheit (ärztliches Attest) entfällt das Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Ausgeschlossen sind Ferienzeiten.

  10. Die ersten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Preis für die Probezeit beträgt einen Monatsbeitrag. In der dritten Stunde kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich gekündigt werden. Danach kann das Unterrichtsverhältnis jeweils zum 31.1. (Kündigungsabgabe: 15.12.) 31.3 ( Kündigungsabgabe 17.2 ) bzw. zum 31.8. (Kündigungsabgabe: 15.7.) schriftlich gekündigt werden.

  11. Kündigungen per E Mail sind möglich.

  12. Für die Beschädigung von Gegenständen der Musikschule Melody haftet die Schülerin / der Schüler bzw. die erziehungsberechtigte Person.

  13. Für den Verlust von Gegenständen der Schülerin bzw. des Schülers übernimmt die Schule keine Haftung.

  14. Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform, unterschrieben von Joy Moser.